Einwohnermeldeamt Auskunft Bad laer

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Einwohnermeldeamt24 Bad laer
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Bad laer - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Kann ich eine Ummeldung auch ohne persönlichen Besuch im Einwohnermeldeamt erledigen?
In vielen Gemeinden ist eine Online-Ummeldung möglich. Allerdings müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 14 Tage) persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Dokumente vorzulegen.,
Wie aktuell sind die Daten, die Sie für die Personensuche verwenden?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei der Auskunftserteilung wird oft das Datum der letzten Aktualisierung angegeben.
  • In der Regel sind die Daten nicht älter als einige Wochen bis wenige Monate.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Einwohnermeldeamt Bad Laer

Bad Laer [-ˈlɑːʁ] ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen . Mit den Kurgebieten in den Gemeindeteilen Hardensetten, Müschen, Westerwiede und Winkelsetten ist die Gemeinde seit 1975 als Soleheilbad staatlich anerkannt und trägt seitdem den Titel Bad. In seiner heutigen Form besteht die Gebietskörperschaft seit der Ausgliederung der Gemeinde Glandorf am 1. Mai 1981.

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Osnabrück
Einwohner 9140 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 49196
Vorwahl 05424
Adresse der Gemeinde Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
Website www.bad-laer.de

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Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.